1. Anwendungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der CMC Wälzlager GmbH
- im folgenden CMC genannt - gelten für alle Angebote, Verkäufe und Lieferungen, sofern nichts abweichendes schriftlich vereinbart
und bestätigt wurde. Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann für die CMC maßgeblich, wenn die Geltung schriftlich durch die CMC bestätigt wurde. Durch die Bestellung der Ware erkennt der Kunde die Geltung dieser Geschäftsbedingungen an.
2. Auftragsannahme
Erteilte Aufträge sind dann für die CMC bindend, wenn die endgültige Ausführung der bestellten Sache eindeutig feststeht und der Auhrag von CMC schrihlich bestätigt wurde.
Sollte durch Streik, Aussperrung, Ausfall von Materiallieferungen, behördliche Eingriffe sowie Fälle von höherer Gewalt die Auftragsdurchführung unmöglich gemacht werden, ist die CMC berechtigt, die Liefertermine angemessen zu verlängern. Die CMC ist jedoch für diesen Fall verpflichtet, dem Käufer unverzüglich darüber in l<enntnis zu setzen, wann mit einer Lieferung des Kaufgegenstandes zu rechnen ist, Der l<äufer ist nicht berechtigt,
für diesen Fall der unverschuldeten Lieferverzögerung Schadenersatz zu fordern .
Soweit der CMC nur aufgrund der o.g. Umstände eine Teillieferung möglich ist, wird diese gesondert zu den allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen erbracht. Jede Teillieferung ist ein in sich abgeschlossenes Rechtsgeschäft.
In diesem Zusammenhang von einem Vertreter der CMC gegebene Zusagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schrihlichen Bestätigung der Geschäftsleitung.
Nimmt die CMC einen Auftrag auf Abruf an, ist die Ware innerhalb eines Jahres ab Lieferbereitschah abzunehmen. Hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
3. Versand Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, erfolgt der Versand der Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers.
4. Lieferung Die Lieferung des Kaufgegenstandes erfolgt ab dem Auslieferungslager der CMC auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Als Auslieferungslager gilt jener Ort, den die CMC als solchen des Warenabgangs vorgibt.
Soweit hinsichtlich des Versandes oder der Zustellung des l<aufgegenstandes nichts schriftlich zwischen den Vertragsparteien vereinbart wird, gilt die Anzeige der Versandbereitschaft als Zeitpunkt der Leistungserbringung der CMC.
5. Stornierungen
CMC behält sich vor, Stornierungen eines Auftrages anzunehmen oder abzulehnen. Für den Fall der Annahme der Stornierung ist CMC berechtigt, pauschal Schadenersatz in Höhe von 30 % des Auftragswertes zu fordern.
6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Ausgleichung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer Eigentum des Verkäufers. Wechsel und Schecks gelten erst mit der Einlösung als Zahlung. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiterzuverarbeiten und zu veräußern. Bei der Weiterveräußerung ist der Kunde jedoch verpflichtet, den Käufer auf den bestehenden Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Ferner ist der Kunde verpflichtet, die Ansprüche aus dem Weiterverkauf bzw. der Weiterverarbeitung des Kaufgegenstandes in Höhe der Forderung der CMC ·an diese abzutreten. Der Kunde darf den Kaufgegenstand nicht verpfänden oder zur Sicherung übereignen. Er ist ferner verpflichtet, Pfändungen des Kaufgegenstandes durch andere Gläubiger unverzüglich mitzuteilen und den Pfändungsgläubiger auf das Eigentum der CMC hinzuweisen. Soweit möglich, ist der Kaufgegenstand, solange der Eigentumsvorbehalt der CMCbesteht, von dem Käufer von seinem übrigen Vermögen getrennt aufzubewahren.
Für den Fall der Geschäftsaufgabe des Kunden bzw. der Insolvenz des Kunden behält sich CMC vor, die Ware zu dem marktüblichen Preis zurückzukaufen (Vorkaufsrecht).
7. Garantie CMC ist bereit, Lager und Waren, die innerhalb eines halben Jahres ab Lieferung - maßgeblich ist das Warenausgangsbuch von CMC - nachweislich infolge Material- oder Herstellungsfehlern unbrauchbar
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| werden, nach Wahl entweder ganz oder teilweise zu ersetzen oder wiederherzustellen. CMC haftet nicht für Folgeschäden sowie durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch infolge natürlicher Abnutzung. Ferner haftet CMC nicht für Schäden, die durch unsachgemäße E3ehandlung, z.B. falsche Typenwahl, fehlerhafte Montage, Uberbeanspruchung, Verschmutzung oder Rost entstehen.
Ersatzlieferung oder die Erteilung einer Gutschrift wird erst dann erfolgen, wenn die Ersatzpflicht von CMC durch eine genaue Untersuchung im Herstellerwerk festgestellt wird. Zu diesem Zweck hat der Kunde die beanstandete Ware auf seine Kosten an CMC einzusenden. In dringenden Bedarfsfällen wird Ersatz zum jeweiligen Tagespreis geleistet und nach Feststellung der Ersatzpflicht eine Gutschrift erteilt.
8. Preise Preise sind freibleibend und verstehen sich, falls nichts anderes vereinbart ist, ausschließlich Verpackung. Diese wird zum Selbst- kostenpreis berechnet und wird nicht zurückgenommen. Die Lieferungen werden zu dem am Versandtag (Anzeige der Versand- bereitschaft) gültigen Preisliste berechnet. Die Gewährung eines Rabattes vom Listenpreis erfolgt stets unter der Bedingung, dass der fällige Kaufpreis fristgerecht bezahlt wird. Sollte keine fristgerechte Zahlung erfolgen, ist der Kunde nicht berechtigt, Skonti oder Rabatte von dem Rechnungsbetrag abzuziehen. Für den Fall, dass der Kunde dennoch Skonto abzieht, ist er verpflichtet, den zu Unrecht abgezogenen Betrag mit 5 % Zinsen über dem Basiszins zu verzinsen und zwar ab dem Zeitpunkt des unberechtigten Abzuges.
9. Zahlungsbedingungen Falls nichts anderes schriftlich vereinbart wird, gelten folgende
Zahlungsbedingungen:
1.) Fälligkeit: Die Forderungen der CMC sind 30 Tage ab Rechnungsdatum netto ohne Abzug zur Zahlung fällig. Für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung sind von dem Kunden 8 % Zinsen über dem Basiszinssatz als Verzugszinsen zu entrichten.
2.) Skonto: Falls nichts anderes vereinbart, werden bei Bezahlung der Rechnung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum 2 % Skonto gewährt.
3.) Die Begebung von Wechsel und Schecks zur Ausgleichung der Forderung ist nicht zulässig.
10.Beanstandungen
Beanstandungen der Ware wegen Menge und / oder Beschaffenheit der Sendung oder wegen mangelhafter Verpackung können nur innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware berücksichtigt werden. Schweigen seitens des Kunden über diesen Zeitpunkt hinaus gilt als vertragsgemäße Erfüllung durch CMC.
11. Unmöglichkeit der Lieferung CMC ist bemüht, die Lieferfristen einzuhalten. Dennoch sind Lieferfristen unverbindlich; diesbezügliche Zusagen von Mitarbeitern
- schriftlich oder mündlich - sind nicht wirksam.
Umstände, die die Lieferung und / oder den Versand verhindern oder erschweren, z.B. behördliche Maßnahmen, Krieg, Streik, höhere Gewalt sowie andere Ereignisse, die von CMC nicht zu vertreten sind, befreit CMC für die Dauer des Vorhandenseins von der Verpflichtung zur Leistung und berechtigen zum Rücktritt von dem Vertrag. Befindet sich der l(unde jedoch in Annahmeverzug, so bleibt seine Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises bestehen.
12. Produkthaftung CMC übernimmt im Rahmen der Vorschriften des ProdHaftG die Haftung für fehlerhafte Produkte.
13. Salvatorische Klausel Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, sind die Vertragsparteien gehalten, eine der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Bestimmung zu treffen.
14. Gerichtsstand Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem geschlossenen Vertrag ist Bochum. Eine seitens des Kunden vorgegebene Gerichtsstandsvereinbarung ist nicht maßgeblich. |