AGB´s

Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Firma CMC Wälzlager GmbH

1. Anwendungsbereich

Die  allgemeinen    Geschäftsbedingungen     der CMC Wälzlager GmbH

-  im  folgenden   CMC genannt - gelten für  alle  Angebote, Verkäufe und Lieferungen,  sofern nichts abweichendes   schriftlich vereinbart

und bestätigt   wurde. Geschäftsbedingungen    des Kunden sind nur dann  für  die CMC maßgeblich, wenn  die   Geltung schriftlich durch die  CMC bestätigt  wurde. Durch  die   Bestellung    der Ware erkennt der Kunde  die   Geltung dieser  Geschäftsbedingungen  an.


2.  Auftragsannahme

Erteilte  Aufträge sind  dann für die CMC  bindend,  wenn die endgültige Ausführung  der bestellten  Sache  eindeutig    feststeht  und  der Auhrag von CMC schrihlich   bestätigt  wurde.

Sollte durch   Streik,   Aussperrung, Ausfall   von  Materiallieferungen, behördliche  Eingriffe   sowie Fälle   von höherer Gewalt die Auftragsdurchführung    unmöglich gemacht werden,  ist die CMC berechtigt,     die  Liefertermine angemessen   zu verlängern.   Die CMC ist  jedoch    für diesen Fall verpflichtet,  dem Käufer  unverzüglich darüber   in l<enntnis   zu setzen, wann  mit  einer   Lieferung des Kaufgegenstandes   zu rechnen ist,  Der   l<äufer  ist  nicht berechtigt,

für diesen  Fall  der unverschuldeten Lieferverzögerung  Schadenersatz zu fordern   .

Soweit der CMC nur  aufgrund der   o.g. Umstände  eine  Teillieferung möglich ist, wird diese   gesondert zu den  allgemeinen   Lieferungs- und Zahlungsbedingungen     erbracht. Jede  Teillieferung    ist  ein in  sich abgeschlossenes    Rechtsgeschäft.

In  diesem   Zusammenhang     von einem  Vertreter  der  CMC  gegebene Zusagen bedürfen   zu ihrer  Wirksamkeit der schrihlichen   Bestätigung der  Geschäftsleitung.

Nimmt   die  CMC  einen Auftrag auf  Abruf an, ist  die Ware innerhalb eines Jahres  ab  Lieferbereitschah abzunehmen.    Hiervon  abweichende Vereinbarungen  bedürfen der Schriftform.


3. Versand
Sofern   nichts    anderes schriftlich  vereinbart wurde,  erfolgt  der Versand der Ware auf  Kosten und  Gefahr    des Käufers.


4.  Lieferung
Die Lieferung   des Kaufgegenstandes   erfolgt  ab  dem Auslieferungslager   der CMC auf Rechnung und Gefahr  des Käufers. Als  Auslieferungslager    gilt jener Ort, den die   CMC als solchen   des Warenabgangs  vorgibt.

Soweit hinsichtlich   des Versandes oder  der Zustellung des l<aufgegenstandes  nichts schriftlich  zwischen    den Vertragsparteien vereinbart   wird, gilt die Anzeige der Versandbereitschaft   als Zeitpunkt der   Leistungserbringung     der CMC.


5.  Stornierungen

CMC behält  sich  vor, Stornierungen    eines   Auftrages anzunehmen oder abzulehnen.    Für den  Fall  der  Annahme    der Stornierung   ist  CMC berechtigt,     pauschal    Schadenersatz      in  Höhe  von  30 % des Auftragswertes   zu  fordern.


6.  Eigentumsvorbehalt

Die  gelieferte  Ware bleibt  bis zur  vollständigen      Ausgleichung aller Forderungen  aus der Geschäftsverbindung    mit dem Käufer Eigentum des Verkäufers.   Wechsel und Schecks  gelten erst  mit der Einlösung als  Zahlung.  Der Kunde ist berechtigt,   die  Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb    weiterzuverarbeiten   und zu veräußern. Bei   der Weiterveräußerung     ist der Kunde  jedoch  verpflichtet,   den Käufer auf  den   bestehenden  Eigentumsvorbehalt    hinzuweisen.   Ferner  ist der  Kunde   verpflichtet,   die Ansprüche    aus  dem  Weiterverkauf  bzw. der Weiterverarbeitung   des Kaufgegenstandes    in Höhe der Forderung der CMC ·an  diese  abzutreten.      Der Kunde   darf den  Kaufgegenstand nicht  verpfänden  oder zur Sicherung  übereignen.    Er ist  ferner verpflichtet,   Pfändungen   des Kaufgegenstandes  durch    andere Gläubiger   unverzüglich    mitzuteilen   und  den Pfändungsgläubiger     auf das Eigentum  der CMC hinzuweisen.      Soweit  möglich,  ist der Kaufgegenstand,   solange der Eigentumsvorbehalt    der CMCbesteht, von dem Käufer von seinem übrigen  Vermögen   getrennt aufzubewahren.

Für  den Fall  der Geschäftsaufgabe des Kunden   bzw. der Insolvenz des Kunden  behält sich CMC vor,  die  Ware zu dem   marktüblichen Preis   zurückzukaufen  (Vorkaufsrecht).


7. Garantie
CMC ist bereit,   Lager  und  Waren,   die   innerhalb    eines   halben Jahres ab Lieferung - maßgeblich ist  das Warenausgangsbuch     von  CMC - nachweislich infolge  Material-  oder Herstellungsfehlern   unbrauchbar



werden,  nach Wahl entweder   ganz  oder  teilweise  zu ersetzen  oder wiederherzustellen.   CMC haftet nicht für Folgeschäden   sowie   durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch infolge natürlicher Abnutzung. Ferner  haftet  CMC nicht für Schäden, die  durch unsachgemäße E3ehandlung,    z.B. falsche Typenwahl,  fehlerhafte   Montage, Uberbeanspruchung,    Verschmutzung  oder   Rost entstehen.

Ersatzlieferung    oder die  Erteilung   einer  Gutschrift  wird erst  dann erfolgen, wenn die Ersatzpflicht  von  CMC  durch eine genaue Untersuchung  im Herstellerwerk  festgestellt  wird. Zu diesem  Zweck hat der Kunde  die  beanstandete Ware auf seine   Kosten  an  CMC einzusenden.     In  dringenden Bedarfsfällen  wird Ersatz zum jeweiligen Tagespreis   geleistet   und  nach Feststellung    der Ersatzpflicht   eine Gutschrift erteilt.


 8. Preise
Preise sind freibleibend   und verstehen   sich, falls nichts anderes vereinbart  ist,  ausschließlich Verpackung.   Diese wird zum Selbst- kostenpreis    berechnet und wird  nicht zurückgenommen. Die Lieferungen  werden zu dem  am  Versandtag (Anzeige der Versand- bereitschaft)  gültigen Preisliste   berechnet. Die Gewährung eines Rabattes  vom Listenpreis erfolgt  stets unter  der Bedingung, dass der fällige Kaufpreis fristgerecht bezahlt wird.   Sollte keine fristgerechte Zahlung erfolgen, ist der Kunde nicht  berechtigt,  Skonti oder Rabatte von dem Rechnungsbetrag abzuziehen.   Für den  Fall, dass  der Kunde dennoch   Skonto   abzieht,    ist er verpflichtet,    den zu Unrecht abgezogenen  Betrag  mit 5 % Zinsen   über  dem  Basiszins  zu verzinsen und  zwar ab dem Zeitpunkt  des unberechtigten   Abzuges.


9.  Zahlungsbedingungen

Falls  nichts   anderes  schriftlich vereinbart    wird, gelten  folgende

Zahlungsbedingungen:

1.)    Fälligkeit:  Die Forderungen  der  CMC  sind   30 Tage ab Rechnungsdatum netto   ohne Abzug zur Zahlung fällig.  Für den Fall  der nicht fristgerechten  Zahlung sind von dem Kunden  8 % Zinsen  über dem Basiszinssatz  als Verzugszinsen zu entrichten.

2.)  Skonto:  Falls  nichts anderes vereinbart,     werden bei Bezahlung der Rechnung   innerhalb     von  10  Tagen  ab Rechnungsdatum   2 % Skonto gewährt.

3.)  Die  Begebung von  Wechsel   und Schecks  zur  Ausgleichung   der Forderung  ist  nicht  zulässig.

10.Beanstandungen

Beanstandungen der Ware wegen Menge  und / oder Beschaffenheit der Sendung oder wegen mangelhafter   Verpackung können nur innerhalb  von 8 Tagen nach Empfang   der Ware berücksichtigt werden. Schweigen   seitens des Kunden  über  diesen Zeitpunkt hinaus gilt als  vertragsgemäße Erfüllung  durch  CMC.


11.  Unmöglichkeit der  Lieferung
CMC ist bemüht,  die  Lieferfristen   einzuhalten.    Dennoch  sind Lieferfristen   unverbindlich;    diesbezügliche    Zusagen von Mitarbeitern

- schriftlich  oder   mündlich  - sind nicht wirksam.

Umstände,   die die   Lieferung     und / oder  den Versand  verhindern oder erschweren,   z.B.   behördliche  Maßnahmen, Krieg,  Streik,  höhere Gewalt  sowie andere Ereignisse,  die  von CMC  nicht zu vertreten sind, befreit   CMC für die Dauer des Vorhandenseins von der Verpflichtung   zur Leistung und  berechtigen  zum Rücktritt von dem Vertrag.  Befindet sich der l(unde jedoch   in Annahmeverzug, so bleibt seine  Verpflichtung  zur Zahlung  des   Kaufpreises  bestehen.

  

12. Produkthaftung
CMC übernimmt    im Rahmen  der  Vorschriften  des ProdHaftG   die Haftung  für fehlerhafte   Produkte.

  

13.  Salvatorische   Klausel
Sollte   eine  dieser Bestimmungen    unwirksam    sein,  sind  die Vertragsparteien gehalten,  eine   der unwirksamen   Bestimmung möglichst   nahekommende wirksame   Bestimmung zu treffen.


 14. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten   aus  dem  geschlossenen Vertrag ist Bochum.  Eine seitens  des  Kunden   vorgegebene Gerichtsstandsvereinbarung   ist nicht maßgeblich.


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